Sehr geehrte Geschäftspartner,
wie Sie vielleicht der Fachpresse entnehmen konnten, wird 2019 voraussichtlich eine Normänderung der DIN 18008 in Kraft treten, und damit steigen die Anforderungen an zugängliche vertikale Verglasungen.
Hier der Entwurf laut Fachpresse:
5.1.4 Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite (ggf. beidseitig) bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.
Das bedeutet für Sie konkret, dass folgende Fenstervarianten zukünftig mit Sicherheitsglas ausgestattet werden müssen:
- Alle bodentiefen Fenster
- Alle Hebe-/Schiebeanlagen
- Alle verglasten Balkon- /Terrassentüren
Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Abnahme des Bauvorhabens die Leistung den anerkannten Regeln der Technik und somit auch der DIN 18008 entsprechen muss.
Sobald die Norm in Kraft tritt, liegt es in Ihrer Verantwortung uns mitzuteilen, in welchen Elementen Sicherheitsglas benötigt wird.
Ebenfalls müssen Sie Ihren Kunden darauf hinweisen, dass die Ausführung von Sicherheitsglas erforderlich ist, und damit Mehrkosten für entsprechende Verglasung anfallen.
Ertingen, Februar 2019
ERFEBA Ingo Kneer GmbH